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Bessere Umsatzprognosen und Auftragsverwaltung

CRM bietet einen Überblick über die Verkaufsdaten und das Kundenverhalten und verbessert die Fähigkeit, die Nachfrage vorherzusagen und die Produktion zu planen.

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Weniger Zeitverschwendung und weniger manuelle Fehler

Die Automatisierung von Arbeitsabläufen (z. B. Angebotserstellung, Kundendienst und Nachbereitung) spart Zeit und minimiert das Risiko menschlicher Fehler.

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Gesteigerte Kundenzufriedenheit und Wiederholungskäufe

CRM stellt sicher, dass die Kundendaten aktuell und zugänglich sind, was es einfacher macht, einen personalisierten und zeitnahen Kundenservice zu bieten und so die Loyalität und das Upselling zu erhöhen.

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Consile ApS

1 Anwendung und Gültigkeit

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Leistungen, die Consile gegenüber ihren Kunden erbringt. Die Bedingungen gelten, soweit zwischen Consile und dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Mit dem Abschluss eines Vertrages mit Consile erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

2. Abrechnung und Rechnungsstellung

Alle Leistungen werden auf Stundenbasis erbracht (Zeit- und Materialprinzip), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Consile stellt ihre Leistungen nach Aufwand in Rechnung, wobei die aufgewendete Zeit monatlich nachträglich in Rechnung gestellt wird (in der Regel am Ende eines jeden Monats für die vorangegangenen Arbeiten). Mit der Leistung verbundene Auslagen oder Kosten werden 1:1 gesondert in Rechnung gestellt.

3. Zahlungsbedingungen

Rechnungen von Consile sind, sofern nicht anders vereinbart, 8 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug verrechnet Consile Verzugszinsen nach den Bestimmungen des Zinsgesetzes und allfällige Mahnspesen.

Bezahlt der Kunde eine Rechnung nicht fristgerecht, ist Consile berechtigt, alle laufenden Arbeiten für den Kunden sofort einzustellen. In diesem Fall werden alle vereinbarten Termine, Lieferfristen und sonstigen Fristen ohne Haftung für Consile hinfällig. Der Kunde kann sich nicht auf die Folgen einer Verzögerung oder Nichtlieferung berufen, die durch seinen eigenen Zahlungsverzug entstanden sind.

4. Transport und Reisezeit

Werden die Berater der Consile beim Kunden oder an einem vom Kunden benannten Ort tätig, wird die Reise- und Transportzeit 1:1 als Arbeitszeit berechnet.
Neben der Reisezeit werden auch die dem Berater im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages entstehenden Auslagen wie z.B. Brückenmaut, Parkgebühren, Übernachtungskosten etc. dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle von der anderen Partei erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln, und keine Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung für einen anderen Zweck als die Erfüllung des Vertrages offenlegen oder verwenden. Zu den vertraulichen Informationen gehören Geschäftsgeheimnisse, Kunden- und Betriebsinformationen, technische Daten, Unterlagen, Preise, Angebote oder sonstige Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsklausel öffentlich bekannt werden oder zu deren Offenlegung eine Partei aufgrund eines Gesetzes oder einer gültigen behördlichen Entscheidung gesetzlich verpflichtet ist.

Consile verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter und etwaige Unterauftragnehmer ähnlichen Geheimhaltungspflichten unterliegen. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für beide Parteien auch nach Beendigung der Zusammenarbeit und solange die Informationen vertraulicher Natur sind.

6. Eigentum und Urheberrecht

Consile behält sich das Eigentum und alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Quellcode, Konzepte, Dokumentation usw.) an den gelieferten Produkten, Dienstleistungen und Materialien vor, bis der Kunde alle fälligen Beträge vollständig gezahlt hat.

Nach Eingang der vollständigen Zahlung bei Consile gehen das Eigentum und alle Urheber- und Nutzungsrechte an dem gelieferten Material auf den Kunden über. Der Kunde kann dann das gelieferte Material nach eigenem Ermessen nutzen, verändern, weiterentwickeln, übertragen oder unterlizenzieren, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Consile behält sich jedoch das Eigentum an ihren allgemeinen Methoden, Werkzeugen, Verfahren und Betriebsgeheimnissen vor, die nicht Bestandteil der konkreten Lieferung sind. Diese verbleiben im alleinigen Eigentum von Consile und werden durch die Übertragung der Eigentums- und Urheberrechte an den Kunden nicht berührt.

7. Ausschluss der Haftung

Consile haftet nicht für Schäden, die dem Kunden entstehen, unabhängig davon, ob es sich um direkte oder indirekte Schäden handelt. Dies gilt insbesondere für finanzielle Verluste, Betriebsverluste, Gewinneinbußen, Datenverluste, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder ähnliches, die sich aus den Leistungen, Beratungen, Lieferungen oder Verzögerungen von Consile ergeben. Der Kunde kann von Consile keinen Ersatz für solche Schäden verlangen.

Dieser Haftungsausschluss gilt im größtmöglichen Umfang, den das geltende Recht zulässt. Die vorliegenden Bedingungen schränken die Haftung von Consile jedoch nicht weiter ein, als dies aus dem zwingenden Recht folgt.

8. Höhere Gewalt

Keine der Parteien gilt als vertragsbrüchig, wenn die Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch Umstände verhindert oder verzögert wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Partei liegen und die die Partei bei Abschluss des Vertrags nicht hätte vorhersehen oder überwinden müssen. Derartige Umstände werden als höhere Gewalt bezeichnet. Höhere Gewalt umfasst ungewöhnliche Naturereignisse (z. B. Feuer, Überschwemmung, Sturm, Erdbeben), Krieg, Terrorismus, Sabotage, Epidemien/Pandemien, weitreichende Arbeitskonflikte (Streik oder Aussperrung), weitreichende IT- oder Telekommunikationsausfälle, Stromausfälle, Cyberangriffe, behördliche Anordnungen oder andere unvorhergesehene Ereignisse, die sich der Kontrolle der Parteien entziehen.

Im Falle höherer Gewalt werden die Verpflichtungen der betroffenen Partei in dem Umfang und für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu unterrichten. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, so ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit Wirkung für die Zukunft schriftlich und ohne Haftung zu kündigen, ohne dass dies als Vertragsverletzung angesehen wird.

9. Annullierung

Verträge über Beratungsleistungen, die für einen im Voraus vereinbarten Zeitraum laufen (z. B. ein Projekt mit einem festen Enddatum oder ein befristetes Programm), sind während des vereinbarten Zeitraums in der Regel unkündbar, es sei denn, in der spezifischen Vereinbarung ist etwas anderes festgelegt. Die Vereinbarung endet automatisch am Ende des vereinbarten Zeitraums oder bei Lieferung des vereinbarten Projekts. Bei laufenden Vereinbarungen ohne festen Kündigungstermin kann jede Partei die Zusammenarbeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats beenden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen (z. B. per E-Mail oder Brief), um gültig zu sein.

Verstößt eine Partei erheblich gegen ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag, ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine wesentliche Verletzung seitens des Kunden gilt unter anderem dann als wesentlich, wenn der Kunde fällige Beträge nicht rechtzeitig in Übereinstimmung mit dem Vertrag und diesen Bedingungen zahlt.

Die Beendigung oder Kündigung des Vertrags - aus welchem Grund auch immer - entbindet den Kunden nicht von der Zahlung für bereits erbrachte Leistungen. Bei Kündigung werden alle unbezahlten Rechnungen und Kosten für die von Consile geleistete Arbeit sofort zur Zahlung fällig. Alle ausstehenden Verpflichtungen in Bezug auf Vertraulichkeit, Zahlungspflicht, Haftungsbeschränkung oder andere Bestimmungen, die ihrer Natur nach nach der Kündigung gelten sollten, bleiben auch nach der Kündigung in Kraft.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

Der Vertrag und die Zusammenarbeit der Parteien unterliegen dem dänischen Recht (dänisches Recht), ohne Rücksicht auf etwaige Regeln des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung anderer Gesetze führen könnten. Alle Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich dieser Bedingungen, entstehen können, sind zwischen den Parteien gütlich beizulegen. Kann eine Streitigkeit nicht gütlich beigelegt werden, wird sie von den dänischen Gerichten mit dem Stadtgericht Holstebro als vereinbartem Gerichtsstand in erster Instanz entschieden.

11 Inkrafttreten und Version

Diese Geschäftsbedingungen sind Version 1.0 und treten am 1. Juni 2025 in Kraft. Die Bedingungen gelten prospektiv für alle Dienstleistungen von Consile ab dem Datum des Inkrafttretens. Consile behält sich das Recht vor, die Bedingungen laufend zu aktualisieren und zu überarbeiten. Die jeweils gültige Fassung der Bedingungen wird auf der Website von Consile zur Verfügung gestellt und wesentliche Änderungen werden den Bestandskunden mit einer angemessenen Ankündigung mitgeteilt.